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Die Nenngebühr ist zu überweisen an die
Raiffeisenbank Buchloe-Kaufbeuren-
Marktoberdorf (BLZ 734 600 46) Konto-Nr. 620 017. Die Nenngebühr ist
Reuegeld und wird bei einem evtl. Rücktritt nicht zurückerstattet. Mit
Bezahlung der Nenngebühr erkennt der Teilnehmer die Bedingungen der
Ausschreibung an. |
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Wettbewerbsbestimmungen:
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| Wann und in welcher Reihenfolge die
Ziele angefahren werden, bleibt jedem Teilnehmer freigestellt. Als
Bestätigung auf der Bordkarte muss vom Bildpunkt 1 und 10 der
Kontrollstempel eingeholt werden! |
| Von den Bildpunkten 2 bis 9 muss nach
Anfahren des jeweiligen Zieles nur die Antwort der gestellten Aufgabe
auf der Bordkarte erbracht werden. |
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| Wertung: |
| Alle nach Ablauf der Heimatfahrt bis
spätestens 4. Oktober 2004 (Poststempel) an den AMC-Unterthingau
eingesandten Bordkarten kommen zur Auswertung. Später ein- gesandte
Bordkarten können nicht mehr berücksichtigt werden. |
Die maximal zu erreichende Punktzahl beträgt 60.
Sie setzt sich aus folgenden Teilen zusammen: |
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a) je 10 Punkte pro angefahrene
Kontrollstelle (2 x 10) = 20 |
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b) je 5 Punkte pro richtige Antwort = 40 |
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sind zusammen Punkte 60 |
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Antworten werden nur bei angefahrenen Zielen
berücksichtigt. Jeder gewertete Teilnehmer erhält die abgebildete
Heimatfahrt-Plakette. |
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| Darüber hinaus gelangen in der
Mannschaftswertung, sowie für die Damenmannschaften wertvolle Pokale zur
Vergabe; in der Reihenfolge je nach Stärke der Teilnehmerzahl. |
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| Tourensport - Abzeichen - Wartung: |
Die Nenngebühr ist zu überweisen an die
Raiffeisenbank Buchloe-Kaufbeuren-
Marktoberdorf (BLZ 734 600 46) Konto-Nr. 620 017. Die Nenngebühr ist
Reuegeld und wird bei einem evtl. Rücktritt nicht zurückerstattet. Mit
Bezahlung der Nenngebühr erkennt der Teilnehmer die Bedingungen der
Ausschreibung an. |
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Wettbewerbsbestimmungen: |
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Top |
| Tourensport - Abzeichen - Wartung: |
| Die 39. Allgäuer Heimatfahrt zählt als Lauf im Bewerb um
die |
- Tourensport-Spange des ADAC Gau-Südbayern
- Tourensport-Abzeichen und Meisterschaften
- der einzelnen ADAC Gaue und deren Richtlinien
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| Siegerehrung: |
| Die Siegerehrung findet am Samstag, den 22. Oktober 2005
statt, zu der wir Sie und Ihre Angehörigen heute schon recht herzlich
einladen wollen. Hierzu ergeht an die Teilnehmer eine gesonderte
Einladung. |
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Wegen der hohen Allgemeinkosten können bei der
Siegerehrung nicht abgeholte Plaketten nur unfrei nachgesandt werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis. |
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| Haftung: |
| Da es sich bei der Veranstaltung um eine
touristische Fahrt handelt, übernimmt der Veran- stalter keinerlei
Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die vor, während oder
nach der Fahrt eintreten. |
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| Unterthingau, im März 2006
Automobil- und Motorradclub |
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Unterthingau e.V. im ADAC |
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Weitere Informationen bitte per E-Mail anfordern! |